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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364217 | ||
Datum | 05.10.2006 13:56 MSG-Nr: [ 364217 ] | 10421 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch nehmen wir einen GAllethelm Auch hier die Unterscheidung: Tragen alle den Helm, dann kann man den privaten kaum vom dienstlichen Helm unterscheiden. Ergo Abwickelung über Kleiderkammer möglich. Trägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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