News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364249 | ||
Datum | 05.10.2006 17:24 MSG-Nr: [ 364249 ] | 10370 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer Trägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung. Mit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|