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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW364249
Datum05.10.2006 17:24      MSG-Nr: [ 364249 ]10370 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Christian FischerTrägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung.

Mit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen...


Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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