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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364282 | ||
Datum | 05.10.2006 21:28 MSG-Nr: [ 364282 ] | 10271 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Mit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen... Irrelevant. Solange ich das Zeug genehmigt trage... Denn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...". Es sei denn es gibt eine DA die besagt, daß man vor dem Anlegen der PSA alle private Kleidung außer der Unterwäsche ablegt und nur dienstlich gestellte Kleidung/ PSA anlegt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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