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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364364 | ||
Datum | 06.10.2006 10:34 MSG-Nr: [ 364364 ] | 10268 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Nunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden. solange es keine DA der Stadt gibt, die genau vorschreibt was ich an Privaten Klamotten im Einsatz anzuziehen habe muss m.E. alles erstattet werden was wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde? müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | ||||
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