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Dienstanweisung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364364
Datum06.10.2006 10:34      MSG-Nr: [ 364364 ]10268 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyNunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden.

solange es keine DA der Stadt gibt, die genau vorschreibt was ich an Privaten Klamotten im Einsatz anzuziehen habe muss m.E. alles erstattet werden

was wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde?
müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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