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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364372
Datum06.10.2006 11:14      MSG-Nr: [ 364372 ]10273 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Florian Beschwas wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde?
müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen


Nein, wenn auf dem Weg zur Wache die Kleidung kaputt geht, ist der Ersatz unstreitig. Mir stellt sich aber die Frage, warum Du in Deiner Hochzeitskleidung an der Einsatzstelle rumlaufen willst?
Oder willst Du den unter der Uniform tragen? Das wäre für mich sofort grob fahrlässig bzw. schon fast Vorsatz, denn spätestens wenn Du so in den Innenangriff gehst, ist die Hose mit maximal hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Anzughose zu gebrauchen (Geruch, Verunreinigung, Scheuerstellen im Kniebereich). Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht gerade förderlich ist mit brennbarer Kleidung unter der Uniform in den EInsatz zu gehen.

Im Gegenzug wäre es für FF Angehörige ja ein leichtes, regelmäßig einen neuen Maßanzug zu bekommmen.

Gruß
Sven



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