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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364377
Datum06.10.2006 11:22      MSG-Nr: [ 364377 ]10199 x gelesen

Muss sie nicht

sobald sie nämlich in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist hat diese auch das Recht mit Ihren Sachen das zu machen was sie will

Beispiel:
du kauftst einen Gallethelm
der Helm geht in den Besitz der Wehr über
der WEhrführer denkt "ist das ein schöner Helm, den hätte ich gerne"
und du musst den Helm rausrücken, denn der ist Besitz der Gemeinde...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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