News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364377 | ||
Datum | 06.10.2006 11:22 MSG-Nr: [ 364377 ] | 10199 x gelesen | ||
Muss sie nicht sobald sie nämlich in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist hat diese auch das Recht mit Ihren Sachen das zu machen was sie will Beispiel: du kauftst einen Gallethelm der Helm geht in den Besitz der Wehr über der WEhrführer denkt "ist das ein schöner Helm, den hätte ich gerne" und du musst den Helm rausrücken, denn der ist Besitz der Gemeinde... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|