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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Qualität der Teilnehmer an Führungslehrgängen | 97 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364944 | ||
Datum | 10.10.2006 15:49 MSG-Nr: [ 364944 ] | 77781 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Schardt Da es m.E. gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist das der Kommandant der Ortswehr Einsatzleiter im eigenen Ort ist, Das ist ja durchaus unterschiedlich - je nach BL. Außerdem ist das ja nicht in Stein gemeißelt und sicherlich nicht das Optimum. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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