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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei BF7 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365162
Datum12.10.2006 09:36      MSG-Nr: [ 365162 ]5412 x gelesen

(§1 Satz 1 WPlfG)
Polizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder und Polizei des Bundes) als abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dienstverhältnis in der Polizei vor dem Ende der Wehrpflichtigkeit beendet wird.


Sorry, dachte das gilt auch für Beamte im Fw diesnt, ist wohl nicht so, bei FF geht nur Freistellung.


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
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