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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lernbehinderte (junge) Erwachsene in der FF | 44 Beiträge | ||
Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 365170 | ||
Datum | 12.10.2006 10:13 MSG-Nr: [ 365170 ] | 13711 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von M. Linkenbach: Beide mussten eine ärztliche Untersuchung hinter sich bringen, die ihnen die körperliche Eignung bescheinigt hat. Die körperliche Eignung ist aber leider nicht ausreichend, um für den Dienst in einer Feuerwehr geeignet zu sein, denn auch die geistige Eignung (siehe Brandschutzgesetz) wird gefordert. Gerade dies ist der brennende Punkt: Wer ist geistig geeignet? Wie soll man diese Eignung feststellen? Bei der körperlichen Eignung ist die Wehrleitung mit einer positiven Bestätigung eines Arztes aus dem Schneider, aber beim geistigen Vermögen ist es viel schwerer. Ist z.B. jmd., der nicht in der Lage ist, als A-Trupp-Führer den Befehl des GF`s zu wiederholen, geistig ungeeignet? Oder jemand mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche? Mit freundl. Grüßen Sven Lipinski | ||||
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