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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLernbehinderte (junge) Erwachsene in der FF44 Beiträge
AutorSven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg365170
Datum12.10.2006 10:13      MSG-Nr: [ 365170 ]13711 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von M. Linkenbach:
Beide mussten eine ärztliche Untersuchung hinter sich bringen, die ihnen die körperliche Eignung bescheinigt hat.


Die körperliche Eignung ist aber leider nicht ausreichend, um für den Dienst in einer Feuerwehr geeignet zu sein, denn auch die geistige Eignung (siehe Brandschutzgesetz) wird gefordert.

Gerade dies ist der brennende Punkt: Wer ist geistig geeignet? Wie soll man diese Eignung
feststellen?

Bei der körperlichen Eignung ist die Wehrleitung mit einer positiven Bestätigung eines Arztes aus dem Schneider, aber beim geistigen Vermögen ist es viel schwerer.
Ist z.B. jmd., der nicht in der Lage ist, als A-Trupp-Führer den Befehl des GF`s zu wiederholen, geistig ungeeignet? Oder jemand mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche?

Mit freundl. Grüßen

Sven Lipinski



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