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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lernbehinderte (junge) Erwachsene in der FF | 44 Beiträge | ||
Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 365172 | ||
Datum | 12.10.2006 10:26 MSG-Nr: [ 365172 ] | 13603 x gelesen | ||
Geschrieben von M. Dickey: Jein, auch da sollte man sich mal ersthaft fragen auf welcher Grundlage dies festgestellt wurde. Insbesondere dann wenn es sich bei dem Attestierenden nicht um einen Arbeitsmediziner gehandelt hat dürften zumindest Zweifel an der Untersuchung angebracht sein. Gibt es keine G.., die die körperl. Eignung bescheinigen kann? (G26.3 für AGT??) | ||||
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