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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Lernbehinderte (junge) Erwachsene in der FF | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365173 | |||
Datum | 12.10.2006 10:28 MSG-Nr: [ 365173 ] | 13683 x gelesen | |||
Gibt es keine G.., die die körperl. Eignung bescheinigen kann? (G26.3 für AGT??) Die G26.3 dient nur der Eignungsfeststellung für das Tragen von Atemschutz und hat primär ersteinmal nichts mit dem Feuerwehrdienst zu tun. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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