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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Lernbehinderte (junge) Erwachsene in der FF | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365176 | |||
Datum | 12.10.2006 10:38 MSG-Nr: [ 365176 ] | 13584 x gelesen | |||
Aber meines Wissens gibt es auch FF, die zur Aufnahme eine bestandene G26.3 voraussetzen, oder liege ich da falsch? Gibt es - das liegt jedoch zumeist daran, daß man einfach etwas gesucht hat um zumindest ansatzweise die gesetzliche Forderung zu erfüllen. Das einzigste BL in dem es eine klare Regelung gibt ist wohl Hamburg die vor Jahren die FwDV 300-HH eingeführt haben. Dort läuft es aber im Großen und Ganzen auch auf eine g26.3 heraus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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