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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei BF | 7 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 365269 | ||
Datum | 12.10.2006 20:27 MSG-Nr: [ 365269 ] | 5271 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Lindner Ein Bekannter von mir möchte jetzt seine Bewerbungen für den mittleren Dienst abschicken jedoch schließt er seine Ausbildung erst im Mai 07 ab. Nach seiner Meinung kann er sich jetzt schon bewerben wobei ich sage das dies nicht geht da in den Bewerbungsunterlagen der Gesellenbrief enthalten sein müsste? Wer hat nun recht? Hallo, bei der Bewerbung ohne Abschluss kommt es grundsätzlich darauf an wann die Einstellung erfolgen soll. Wenn z.B. die Ausbildung zum 01.08. beginnt spricht meiner Ansicht nach nichts dagegen, eine Bewerbung im Vorfeld abzuschicken. Als Nachweis seiner Leistungen kann man auch ein Zwischenzeugnis vorlegen. Wenn dieses gut ist, kann die Einstellungsbehörde selbst ihre Schlüsse daraus ziehen. Im Regelfall werden nach dem Einstellungsverfahren immer auch Reservekandidaten festgelegt (vorausgesetzt es lohnt sich bei den zum Teil heute erbrachten Leistungen im Auswahlverfahren) da der ein oder andere immer mal wieder abspringt (Doppelbewerbungen). So kann die Behörde auch einen möglichen Durchfaller bei der Gesellenprüfung im Regelfall auffangen. MfG Udo Walbrodt | ||||
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