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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 365336 | ||
Datum | 13.10.2006 16:18 MSG-Nr: [ 365336 ] | 23734 x gelesen | ||
Hallo! Da war Stefan mal wieder schneller :-) Geschrieben von Stefan Brüning Das ist ganz großer Unsinn. Das kann ich so untersstreichen. Ich verlinke Dich mal hier hin. Da findest Du alles zum Thema Fahrerlaubis. Geschrieben von Stefan Brüning Ich würde da erstmal mal abwarten und ggfs. eine zweite Meinung einholen. Richtig. Wie lange bist Du schon bei der Feuerwehr? Kann mir absolut nicht vorstellen, dass es die ganze Jahre hervorragend geklappt hat und jetzt nicht mehr. Das halt ich für Quatsch. Mit welchem Tauglichkeitsgrad wurdest Du einmal gemustert? Wenn Du mit rot-grün Schwäche für Y-Tours Tauglich gewesen bist, gibt es für die Feuerwehr wohl auch keine Probleme, da Du ja die G 26.3 bisher erfüllt hast. Also nur keine Aufregung ![]() Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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