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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Qualität der Teilnehmer an Führungslehrgängen | 97 Beiträge | ||
Autor | Nikl8as 8W., Gütersloh / NRW | 365386 | ||
Datum | 13.10.2006 19:27 MSG-Nr: [ 365386 ] | 76760 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Florian Besch aber weisst du was passiert wenn die ersten Eltern klagen weil die Jugendfeuerwehr Ihr Kind nicht aufgenommen hat weil es körperliche und / oder geistige Defizite hat und dies nirgends als Ausschlusskriterium definiert wurde Naja, ich denke Probleme würde es geben wenn die Jugendfeuerwehr zum Beispiel keine Ausländer, Farbige, Mädchen oder Muslime aufnimmt. Wenn du allerdings klipp und klar sagst, dass du ne gewisse Tauglichkeit erwartest, wirst du IMO keinerlei Probleme kriegen. Das Problem ist natürlich wie du diese Tauglichkeit feststellen willst. Ich persönlich wäre da für eine FWDV (ähnlich der FWDV 300(?)-HH), in der die Körperliche Eignung für Jugendfeuerwehr sowie Einsatzabteilung definiert wird. Und IMO wäre es nicht das schlechteste, Leuten, die nach einiger Zeit absolut untauglich werden, den Austritt aus der Feuerwehr nahe zu legen. MkG Niklas | ||||
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