News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Qualität der Teilnehmer an Führungslehrgängen | 97 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 365424 | ||
Datum | 13.10.2006 23:59 MSG-Nr: [ 365424 ] | 76938 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Florian Besch wobei es keine Aufnahmevoraussetzungen für die AUfnahme in die JF gibt Das kann man so nicht pauscha behaupten; ich kenne einige FFs, die in ihrer örtlichen Satzung bestimmte Aufnahmekriterien für ihre JF verankert haben. In BaWü steht z.B. im § 6 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes: "§ 6 Angehörige der Gemeindefeuerwehr (4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln." Somit steht es jeder FF frei die Aufnahmevoraussetzungen örtlich zu regeln. Eine JFs hier haben auch eine Höchstmitgliederbegrenzung und auch Wartelisten, so dass ein gewisser Spielraum bei der Aufnahme/Nichtaufnahme von Interessenten besteht. genausowenig wie die Übernahme in die Aktive Wehr verbindlich ist In BaWü gibt es keine gesetzlich geregelte Übernahme von der JF zur FF; jeder Bewerber -ob von der JF oder Nicht- zur FF hat gem. § 10 des FwG einen Aufnahmeantrag zur FF zu stellen. Diesem kann statt- oder auch nicht stattgegeben werden. EinRechtsanspruch zur Aufnahme zur FF analog zur JF besteht nicht. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|