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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJugend ab 12 inder Feuerwehr28 Beiträge
AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern366336
Datum19.10.2006 07:15      MSG-Nr: [ 366336 ]8998 x gelesen

Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayFwG).



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