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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJugend ab 12 inder Feuerwehr28 Beiträge
AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern366406
Datum19.10.2006 14:01      MSG-Nr: [ 366406 ]8959 x gelesen

Tja, andere Länder - andere Sitten. ;-)

Dazu noch interessant: Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden. (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayFwG).

Eine weitere rechtliche (feuerwehrspezifische) Regelung für eine Jf ist mir für Bayern nicht bekannt.



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