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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaTätowierung contra gehobener Dienst6 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio367281
Datum24.10.2006 09:38      MSG-Nr: [ 367281 ]4592 x gelesen

Hallo Hubert,

eine Tätowierung sollte eigentlich kein Problem sein. Der Dienstherr kann aber vorschreiben, dass sie im Dienst durch die Dienstkleidung verdeckt sein muß. Dazu gibt es ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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