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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Tätowierung contra gehobener Dienst | 6 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 367286 | ||
Datum | 24.10.2006 09:52 MSG-Nr: [ 367286 ] | 4623 x gelesen | ||
Hi! Richtig, da sind allerdings einige Besonderheiten des Falles (es ging um einen Justizvollzugsbeamten) und der Motive ("Knastmotive) zu berücksichtigen, die auf die Unterarme tätowiert waren. Solange das Tattoo die Neutralitätspflicht nicht verletzt und jederzeit verdeckbar ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Trotzdem sollte derjenige vielleicht solange damit waren, bis er eingestellt bzw. ggf. verbeamtet ist, dann ist er auf der sicheren Seite. Es sind schon Bewerber wegen geringerer Dinge abgelehnt worden... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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