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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaTätowierung contra gehobener Dienst6 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW367532
Datum25.10.2006 08:35      MSG-Nr: [ 367532 ]4494 x gelesen

Danke für alle Infos - werde sie dem Bekannten weiter geben.
Frage an Uli /Andreas aus Düsseldorf, Guido aus Pforzheim oder andere, die eventuell in einer Einstellungskommission sitzen.
Wie bewertet Ihr eine solche Tätowierung? Wann sollte sich der Bewerber "outen"?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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