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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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ThemaKennzeichnung ausgebildetes SAN-Personal46 Beiträge
AutorThom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen367952
Datum27.10.2006 15:03      MSG-Nr: [ 367952 ]10976 x gelesen

Von einem FA erwarte ich mindestens Kenntnisse in erweiterter EH! Daher braucht man nichts zu Kennzeichnen.
Einen blauen Punkt gibt es in Hessen z.B. erst ab der Ausbildung "Sanitäter in der Feuerwehr" oder gleichertig, m.W. SanA+SanB.
Sinnvoll ist auch eine Kennzeichnung mittels kl. Buchstaben (RA, RS, etc.) Nur eine bestimmte Qualifikation und regelmäßige Fortbildung sollte schon gegeben sein.
Außderdem sollte ein GF seine Manschaft kennen und richtig einsetzen. Und an fremden Einsatzstellen kann ich mich auch kurz vorstellen und auf eine evtl. Zusatzqualifikation hinweisen.
MkG Tom



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