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Thema | Kennzeichnung ausgebildetes SAN-Personal | 46 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 367985 | ||
Datum | 27.10.2006 17:54 MSG-Nr: [ 367985 ] | 10938 x gelesen | ||
Guten Morgen ;-) erweiterte Erste-Hilfe-Kenntnisse ist ein deeeeeeeeeehnbarer Begriff, deshalb gibt es dafür feste Regeln, bei den HiOrg der SAN-A und speziell bei uns der Erste-Hilfe-Aufbau-Lehrgang. Dazu gerne aus den Leitlinien zu San-Asubildung: Geschrieben von ---ASB - Grundlagen und Rahmenbedingungen der Sanitätsausb.--- Im Erste-Hilfe-Aufbaulehrgang (EHA) werden die Grundkenntnisse der ersten Hilfe durch Wiederholung gefestigt und erweitert. Der hierdurch fortgebildete Ersthelfer kann bis auf den Inhalt eines Verbandkastens Erste Hilfe ohne weitere Hilfsmittel leisten. Eine Prüfung ist hierbei nicht vorgesehen, da dieser Lehrgang zugleich ein Angebot im Rahmen der Breitenausbildung ist. Zugleich ist der San-A bzw. EHA-Lehrgang das erste Modul der San-Ausbildung, auf dem alle weiteren Module aufbauen. Der Lehrgang dauert 24 Stunden, die Inhalte sind abgestimmt zwischen den HiOrg und obwohl es keine Prüfung gibt gibt es doch eine Bescheinigung, die den einheitlichen Ausbildungsstand dokumentiert. Wenn eine Fortbildung o.ä. ohne diese Dokumentation stattfindet sind die Inhalte nicht sichergstellt und ich würde danach grad mal gar nix kennzeichen... Gruß, otti | ||||
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