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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungswiederholung ja oder nein ?? | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 368222 | ||
Datum | 29.10.2006 19:36 MSG-Nr: [ 368222 ] | 6293 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Zorneth Habe jetzt gehört, dass man die Prüfung wiederholen darf. Bzw. dass es mein Recht ist, die Prüfung wiederholen zu dürfen. Negativ. Für Ba-Wü gilt nach Punkt 2.3.4 der VwV-Feuerwehrausbildung, daß bei Nichtbestehen des Lehrgangs der ganze Lehrgang wiederholt werden muß. Nur die Wiederholung des Leistungsnachweises ist nicht zulässig. Da wirst Du also noch mal 35 Studen ran müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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