Hallo,
Geschrieben von Christian Rieke
habe heute gehört, dass CFK-Flaschen eines großen Herstellers mit dem I keine Aussonderungsfrist mehr haben, sprich solange sie TÜV bekommt, kann ich sie verwenden und muss nicht nach X Jahren aussondern.
Angeblich gilt dies nur für Kunststoff-Liner und nicht für Alu, wobei mir Online-Kataloge was anderes sagen (gilt auch für Alu). Hat da jemand belastbare Quellen? Auf der HP hab ich nichts gefunde
habe ich die Tage hier an der Schule auch gehört - allerdings nicht speziell auf "I" bezogen. Frag doch einfach mal bei den Herstellern nach - wenn Die so etwas haben, werden sie es auch gerne verkaufen wollen. :)
Bei Interspiro findet sich das übrigens auch auf der HP - im Pressebereich unter "Spirolite Vollcomposite Flasche 6,7 Liter mit M18 x 1,5 Anschluss".
Geschrieben von Christian RiekeDesweiteren sollen die Prüffristen TÜV CFK = TÜV Stahl gelten!? Korrekt?
Beide als Atemluftflaschen je 5 Jahre, korrekt.
mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
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