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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beamte werden zur 2-Klassengesellschaft | 160 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369646 | ||
Datum | 08.11.2006 20:52 MSG-Nr: [ 369646 ] | 164436 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wachmann ist trotz einer IHK Prüfung noch immer kein BERUF Seit 01.05 ist es ein annerkannter Ausbildungsberuf, heisst nicht Wachmann, aber der genaue Name will mir im Moment nicht einfallen. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Auch Wachmänner mit Feuerwehraufgaben haben i. d. R. keine Berufsausbildung zum Feuerwehmann Nicht immer, aber des öfteren schon, als Werkfeuerwehrmann oder eben die Ausbilung der FFw. Sicher haben die die da Feuerwehraufgaben bewältigen nicht immer gefährliche Situationen aber es kommt schon vor. Aber z.B. die Werttransportfahrer, mit Ihren paar Kröten schon, als ich da damals ausgeholfen habe (über ca. 3 jahre) wurden in dieser zeit mindestens 2, aber ich glaube eher 3 Transporte dieser Firma überfallen .... Geschrieben von Jürgen Ringhofer Den anderen Ausführungen schließe ich mich vollständig an! .-)) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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