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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369743 | ||
Datum | 09.11.2006 11:10 MSG-Nr: [ 369743 ] | 15255 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Arens Warum wird bei einem ZF Atemschutztauglichkeit vorgeschrieben? Wird Atemschutztauglichkeit gefordert, oder abgeschlossener AGT-Lehrgang? Zum Lehrgang: Ich finde es generell sinnvoll, den Lehrgang AGT (auch Sprechfunk, Maschinist, ggfls. TH) als Voraussetzung für die Führungslehrgänge ab Gruppenführer zu nehmen. Man braucht auch im Feuerwehrbereich für richtige Entscheidungen über die Arbeit seiner Leute Grundwissen und Verständnis für deren Tätigkeit, und das erhält man nur durch den Besuch dieser "Arbeits-" Lehrgänge sowie durch entsprechende Einsatztätigkeit. Ein GF, der als "Vorbildung" nur Truppführer aufweisen kann (in manchen Ländern reicht bzw. reichte doch auch nur TM?), ist m.M. nach weniger (um nicht zu sagen: gar nicht) zur vernünftigen Führungsarbeit fähig. Wie soll ers dann als ZF sein? Zur Atemschutztauglichkeit: Muss man als Führungsdienstgrad zwingend atemschutztauglich sein? Wie oft kommt man als GF oder höher bei einer freiwilligen Wehr in den Genuss, unter PA arbeiten zu müssen? Überwiegend wirds doch so sein, dass man den Großteil der Einsätze als Führungskraft fährt. Wenn man allerdings die G26.3 allgemein als Indiz für die körperliche Fitness und Leistungsbereitschaft der Einsatzkräfte sieht, macht es auch Sinn dies für weitergehende Lehrgänge vorauszusetzen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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