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RubrikAusbildung zurück
Themaneues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW47 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369752
Datum09.11.2006 11:40      MSG-Nr: [ 369752 ]15177 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannDie FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor. In unserem Kreis müssen zwischen Grundausbildung und Truppführer 5 Jahre liegen, in dieser Zeit sollen Funk, AGT und Maschinist absolviert werden.

Geschrieben von Bernhard Deimanneigentlich schrieb schon die alte FwDV 2/1 von 1975 die TF-Ausbildung als Zulassung zum GF-Lehrgang vor.Damals war allerdings der TF mit geringeren Voraussetzungen verknüpft wie heute, so dass die Karriere TM-TF-GF ziemlich leicht zu bewerkstelligen war.

Geschrieben von Bernhard DeimannZumindest sollte er die AGT-Ausbildung schon mal mitgemacht haben.Schrieb ich ja. Zwingend noch tauglich sein muss er im Grunde aber nicht.

Wie wird das eigentlich dort gesehen, wo "Feuerwehren" ohne Atemschutz [1] (z.B. die mit den TSAs in Bayern, GW-TS/TSA in RLP) existieren? Gibts Sonderregelungen für dort tätige GF?



[1] Deren Sinnhaftigkeit muss jetzt nicht diskutiert werden, da bin ich mit dem Großteil des Forums wohl einer Meinung drüber, wie man an den "" erkennen kann.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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