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RubrikAusbildung zurück
Themaneues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW47 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen369762
Datum09.11.2006 12:23      MSG-Nr: [ 369762 ]15004 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael Linkenbach
Geschrieben von Bernhard Deimann
Die FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor.


??????
TM oder TF-Ausbildung?
Sprich erst AGT und SprFu-Lehrgang und dann TM-Lehrgang? Das macht doch mMn gar keinen Sinn.
Oder verstehe ich da was falsch?


Sieht so aus ... Bernhard hat es schon richtig gesagt.

Erst TrM-1, dann zweijährige TrM-2-Ausbildung (80 Std.). Innerhalb dieser zwei Jahre auch die Lehrgänge SpFu und AGT besuchen.

Damit ist die Voraussetzung zum Besuch des TF dann gegeben. FwDV 2 konform.

In NDS z.B. ist es so, dass bei nicht vorliegender Tauglichkeit nach G 26.3 an Stelle des AGT der MA absolviert werden soll.

Besteht BaWü auf AGT oder kann dort auch ersatzweise MA gemacht werden?

MkG, Sven



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