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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369763 | ||
Datum | 09.11.2006 12:27 MSG-Nr: [ 369763 ] | 14909 x gelesen | ||
Das ganze ist in der FwDV2 ab Seite 8 dargestellt. Die LFKS RLP hat das ganze mal im Einklang mit der hiesigen Kreisausbildung erläutert:Kreisausbildung RLP und FwDV2. Vielleicht wirds dann klarer. Auszug: Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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