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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikAusbildung zurück
Themaneues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW47 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369763
Datum09.11.2006 12:27      MSG-Nr: [ 369763 ]14909 x gelesen

Das ganze ist in der FwDV2 ab Seite 8 dargestellt. Die LFKS RLP hat das ganze mal im Einklang mit der hiesigen Kreisausbildung erläutert:Kreisausbildung RLP und FwDV2.
Vielleicht wirds dann klarer.

Auszug:
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen.

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer dieser Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Kreisebene durchgeführt.

Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden als Zwei-Jahresprogramm in der eigenen Einheit.
Die Ausbildung wird in der eigenen Einheit durchgeführt.



Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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