Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369770 |
Datum | 09.11.2006 12:36 MSG-Nr: [ 369770 ] | 6467 x gelesen |
<"Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer dieser Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Kreisebene durchgeführt.
Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden als Zwei-Jahresprogramm in der eigenen Einheit.
Die Ausbildung wird in der eigenen Einheit durchgeführt."
/q>
Hier steht auch ein klares "sollen".
Also kein Müssen oder "ist durchzuführen".
ML
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