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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Betriebsinterne Jugendfeuerwehr | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 369909 | ||
Datum | 09.11.2006 19:57 MSG-Nr: [ 369909 ] | 5545 x gelesen | ||
Geschrieben von Rüdiger Kupke Also kurze Info. [...lange, aber interessante Beschreibung...] Zunächst, Rüdiger, meinen Respekt, wie Du Dich um die Mitmenschen mit Behinderung einsetzt, und sie gerade soweit wie nur möglich in ein Gebiet schnuppern lässt, das ihnen aufgrund ihrer Behinderungen sonst i.d.R. leider vollkommen verschlossen bleibt! Ich finde das persönlich eine sehr schöne Sache! Geschrieben von Rüdiger Kupke Ich versuch schon lange ein Kreis zu finden wo ich mein Jugendfeuerwehrwartlehrgang machen kann aber leider fühlt sich keiner der beider Kfv dafür zuständig. In Bayern z.B. könntest Du dich von Deiner Stammfeuerwehr über die Kreisbrandinspektion bei der Feuerwehrschule anmelden lassen. Die Kosten für den Lehrgang trägt der Freistaat, den Lohnersatz, falls einer anfällt, die entsendende Gemeinde. Ich weiß nicht, wie das in Eurem Bundesland geregelt ist. Bei Dir würde ja u.U. kein Verdienstausfall anfallen (trägt die Einrichtung?)... Frag einfach mal bei Deiner Stammfeuerwehr nach. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg! Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | ||||
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