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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr quo vadis | 255 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 370826 | |||
Datum | 15.11.2006 00:09 MSG-Nr: [ 370826 ] | 301936 x gelesen | |||
In "Speckgürteln" mag sich sicherlich das eine oder andere rote Auto einsparen lassen, aber es gibt durchaus Gegenden, in denen die hier diskutierten Probleme zutreffen, man aber nicht jedes Feuer mit roten Autos auswerfen kann. Selbst in diesen Bereichen läßt sich einiges einsparen. Man muß immer eines vor Auge haben: Vergrößert man den Ausrückebereich (=den zu betrachtenden Bereich) erhöht sich das Risiko nicht zwangsläufig linear, es ist vielmehr von einem degressiven Anstieg auszugehen. Gleiches gilt für das dafür vorzuhaltende Personal/Material. Durch die hauptamtliche Besetzung eines Standortes mit Kräften für den Erstangriff erhöht sich bei gleicher Hilfsfrist der mögliche Eingriffsbereich um rund das vierfache. Dabei ist zu beachten, daß bei optimaler Standortverteilung auch bei ehrenamtlicher Besetzung bereits unter Einhaltung der Hilfsfrist Standorte wegfallen könnten und somit der jeweils zu betrachtende Bereich vergrößert würde. Abhängig von der Region kann also von einer Vergrößerung der jeweils zu betrachtenden Fläche um das 4 - 6 fache ausgegangen werden, d.h. von einer Verringerung der Standorte (bei grenzüberschreitender Bereichverteilung) von rund 80%. Selbst bei einer großzügigen Einrechnung von Sicherheiten kann immer noch von einer Verringerung um 70% gesprochen werden. Die Verringerung des benötigten Geräts/Personal wird natürlich nicht diese Ausmaße annehmen. Vorbehaltlich regional durchzführender realer Bedarfsermittlung gehe ich von einem um rund 40% geringerem Bedarf im Bereich der Löschfahrzeuge (allg. - TSF-W, LF, THL,...) aus. Eine Verringerung der Sonderfahrzeuge wird dagegen nicht merkenswert ausfallen, da sie bereits jetzt vielerorts nur aufgrund der überörtlichen Vorhaltung zur Verfügung stehen und daher eher dünn gesät sind. Überleg Dir doch einmal für solche Gebiete eine größere Schadenslage nach Deiner Definition.... - Erstausrücker (Grundbedarf, aka HA) nehmen die vorhandenen roten Autos mit, und für die später ausrückenden (aka Freiwillige Feuerwehr) gibt es wenn Du Glück hast noch einen MTW. Oder Privatfahrzeuge. Wenn die HA nicht mit eierlegenden Wollmilch-Jehova-Rüstlöschkranwerfer-Mobilen ausgerückt sind, wird für die Nachrücker auch kein Material (Schläuche, Armaturen) zum "Mitspielen" vorhanden sein. Die Standorte müssen bedarfsgerecht ausgestattet sein. D.h. es muß die notwendige Gesamtmenge and Gerät und Personal zur Verfügung stehen. Somit haben natürlich auch die nachrückenden ehrenamtlichen Kräfte das für ihren Einsatz benötigte Gerät. Die Vorhaltung des hauptamtlichen Personals muß dazu ausrechen Erkundung und Erstangriff durchzuführen. Dies bedeutet, dass insbesondere bei Ballungsgebieten und anderen Regionen mit überproportional hohem Risikopotential auch die Anzahl der ständig verfügbaren Kräfte höher anzusiedeln ist um auch ggf. auftretende Paralleleinsätze bedarfsgerecht abarbeiten zu können. Es ist anzumerken, dass in diesen Bereich auch heute vielfach eine recht hohe Anzahl an Hauptamtlichen zu finden ist (Stichwort: BF). Die Vorhaltung von ehrenamtlichen Kräften muß dem risikoangepassten Fahrzeug- und Personalbedarf entsprechen. Eine entsprechende Ausfallreserve ist zwingend einzuplanen (=nicht unter Dreifachbesetzung). Auf Landesebene wird eine gewisse Anzahl an Fahrzeugen (einschließlich des dafür notwendigen Personals) eingeplant, welches überregional bzw. auch Landesübergreifend einsetzbar ist ohne den jeweiligenörtlichen Bedarf ungedeckt zu lassen. Diese werden auf die Standortorte als zusätzlicher Fahrzeugbestand (natürlich einschließlich der dafür notwendigen personellen Besetzung) entsprechend der örtlichen potentiellen personellen Leistungsfähigkeit verteilt. Außerhalb ihres eigentlichen Einsatzzweckes bilden sie an den Standorten eine zusätzliche Reserve. MkG Marc
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