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| Thema | Ersthelfer | 19 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 371030 | ||
| Datum | 15.11.2006 20:54 MSG-Nr: [ 371030 ] | 5150 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Böhm Es empfiehlt sich, die Frage der Weisungsbefugnis im Arbeitsvertrag zu regeln. Klar daran habe ich nicht Gedacht, ich handhabe das so, da ich innerhalb der Unternehmung für die Arbeitssicherheit Verantwortlich bin und mir eine externe Fachkraft zur Verfügung steht, versuche ich zunächst auf kleinem Wege alles zu Regeln (was meist auch geht, da keine großen Mängel bestehen), d.h. notwendige Arbeitsmittel udgl. kann ich selbst Bestellen in einem gewissen Kostenrahmen natürlich. Wenn nun größere Dinge anstehen würden und mir die GL die notwendige Anschaffung, einen notwendigen Umbau odgl. verweigern würde, würde ich mir diese Verweigerung schriftlich bestätigen lassen. Diese Möglichkeit steht im übrigen jedem Mitarbeiter bei seiner Vorgesetzten Stelle zur Verfügung. Damit würde zwar der Mangel nicht behoben, aber in rechtlicher hinsicht wäre ich als TL aus der Verantwortung, diese liegt dann in händen der GL. Ein wesentlich effizienterer Schritt ist natürlich die BG ab einem gwissen Maß zu Informieren, aber dies sollte man sich natürlich auch gut überlegen. Wenn alle Stricke reisen und Sicherheitsmängel in großem Maß vorhanden sind, aber nicht behoben werden sollte man diesen schritt eben gehen. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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