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RubrikAtemschutz zurück
ThemaGöttingen Juli 200613 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg371375
Datum17.11.2006 19:32      MSG-Nr: [ 371375 ]6241 x gelesen

nAbend`

Geschrieben von Jens Engelhardtdaß der Unfall als "qualifizierter Dienstunfall" gilt. Der Antrag auf den "qualifizierten Unfall" wurde ohne Begründung abgelehnt, da der Sachbearbeiter "keine Lebensgefahr" (nach Beamtenrecht) bei diesem Einsatz gesehen hat...

Dann Frage ich mich ernsthaft ab wann man sich "Qualifiziert" verletzt und dies als Dienstunfall anerkannt wird??!!
Habe den Bericht leider nicht lesen können, würde mich aber durch aus Intersiere


Mit Grüßen

Michael

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