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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Göttingen Juli 2006 | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 371375 | ||
Datum | 17.11.2006 19:32 MSG-Nr: [ 371375 ] | 6241 x gelesen | ||
nAbend` Geschrieben von Jens Engelhardt daß der Unfall als "qualifizierter Dienstunfall" gilt. Der Antrag auf den "qualifizierten Unfall" wurde ohne Begründung abgelehnt, da der Sachbearbeiter "keine Lebensgefahr" (nach Beamtenrecht) bei diesem Einsatz gesehen hat... Dann Frage ich mich ernsthaft ab wann man sich "Qualifiziert" verletzt und dies als Dienstunfall anerkannt wird??!! Habe den Bericht leider nicht lesen können, würde mich aber durch aus Intersiere Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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