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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaErfahrungen mit Aufbauten33 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz371812
Datum20.11.2006 16:42      MSG-Nr: [ 371812 ]10067 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoAber: Firmenspezifische Voreinstellungen, so dass nur noch eine das erfüllen kann ("Öffnungswinkel von Tür mind. 78°", wenn genau einer das kann und die anderen alle 75 ° brinden...) ist nicht zulässig.

Wie würde das aussehen, wenn in einer Ausschreibung für ein Fahrzeug mit 7,5-12t zul. GG eine Einhaltung der aktuellen Abgasvorschriften (derzeit EURO4) ohne Beimischung von Zusatzstoffen (AdBlue) gefordert wird, da die nächste Tankstelle mit AdBlue im Angebot zu weit weg ist und daher bei jedem x-ten Tankvorgang ein Riesen-Umweg gemacht werden müßte oder man sich einen Vorrat an AdBlue im Gerätehaus anlegen müßte. Derzeit kann in der Gewichtsklasse m.W. nur ein Hersteller Motoren mit EURO4 ohne Zusatzstoffe anbieten. Wäre eine solche Forderung unzulässig?

Ähnlich wäre es ja dann beim KLF oder TSF, wenn die Forderung auf 3,5t zul. GG lautet, es aber derzeit nur ein Fahrgestell gibt, auf dem das (noch) so realisierbar ist (oder gibt es noch mehrere?).

Gruß,
Michael



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