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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen371970
Datum21.11.2006 13:54      MSG-Nr: [ 371970 ]11509 x gelesen

a) Wie kann ich mich gegen so eine Willkür wehren?
b) An welcher Stelle ( über dem Vorsitz ) kann ich mich beschweren?


Sofern in der Satzung keine Beschwerdeinstanz vorgesehen ist, bleibt dir noch das zuständige Amtsgericht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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