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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 371980 | ||
Datum | 21.11.2006 14:19 MSG-Nr: [ 371980 ] | 11666 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Peter Obwohl ich,laut Satzung, als aktives Mitglied nun auch Mitglied in der Vereinigung bin Nochmal: Du bist dieser Vereinigung nicht beigetreten, bist aber, weil du aktives FW-Mitglied bist, quasi per Satzung Zwangsmitglied dieser Vereinigung? Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Wenn diese Vereinigung, wie du weiter unten schreibst, kein e.V. ist, würde ich mir eine Mitgliedschaft gut überlegen. Im Zweifelsfall haften die einzelnen Mitglieder dann nämlich mit ihrem Privatvermögen. Gruß Peter | ||||
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