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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaEinsatzstellenkommunikation (Neuauflage geplant)102 Beiträge
AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern372350
Datum23.11.2006 08:08      MSG-Nr: [ 372350 ]62551 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Gerhard Bayer
.. und vieleicht noch der ein oder andere deutlichen Hinweis, dass die Beispiele (zumindest bisher) für NRW gelten



ergänze dass einige Beispiele explizit für Bayern gelten


Hier mal die offizielle Regelung in Bayern:
Bedeutet für die ?normale? FF, dass sie eben nur auf Kanal 55 W/U arbeiten kann, und für den Atemschutz-Einsatz nur einen weiteren Kanal (55 W/O) zur Verfügung hat.
Über die Sinnhaftigkeit EINES Atemschutzkanals wurde hier ja schon öfter diskutiert.
Ein Ausweichkanal ist zwar angegeben (25 W/U), hilft aber auch nicht wirklich ein sinnvolles Konzept zur abschnittsmäßigen Kanaltrennung einzuführen (aufsteigender Bedarf an Kanälen bei aufwachsenden Lagen...).

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MkG

Lothar



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