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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSchornsteinfeger und Feuerwehr13 Beiträge
AutorMax 8G., Braunschweig / 372421
Datum23.11.2006 14:57      MSG-Nr: [ 372421 ]7424 x gelesen

Das Schornsteinfegergesetz:


§ 18 Zugehörigkeit zur Feuerwehr

Der Bezirksschornsteinfegermeister soll bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Pflicht- oder Freiwilligen Feuerwehr seines Wohnsitzes angehören.


viele Grüße,
Max



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