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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSchornsteinfeger und Feuerwehr13 Beiträge
AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA372446
Datum23.11.2006 17:07      MSG-Nr: [ 372446 ]7320 x gelesen

Geschrieben von Gregor GehrkeDer zugewiesene Bezirk kann sc auch mal ändern - da kann er nichtjedesmal die Wehr wechseln.

Geschrieben von Max Gruening Das Schornsteinfegergesetz:
§ 18 Zugehörigkeit zur Feuerwehr

Der Bezirksschornsteinfegermeister soll bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Pflicht- oder Freiwilligen Feuerwehr seines Wohnsitzes angehören.

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-alles meine ganz private Meinung-

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