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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDer Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen21 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW373182
Datum28.11.2006 13:19      MSG-Nr: [ 373182 ]7865 x gelesen
Infos:
  • 25.11.06 Feuerwehr-Unfall: Verfahren eingestellt
  • 25.11.06 Tödlicher Unfall im Einsatz: Verfahren gegen Feuerwehrmann eingestellt

  • Geschrieben von Patrick WeegenGeschrieben von Hansi Stellmacher

    ...aber mit sich selbst muss er auch noch klarkommen...

    Genau das ist eigentlich in meinen augen schon Strafe genug.


    Wobei das nicht eine Strafe sondern ggfs. auch Ursache einer Erkrankung sein kann.......

    Geschrieben von Patrick WeegenWir weisen aber darauf hin, dass wir uns über Spielregeln hinweg setzen.

    Und beachten dabei hoffenlich die das diese Abweichung keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen darf. (Vgl. StVO)

    Immer wenn ein Unfall geschiet wird dies zu hinterfragen sein.

    Geschrieben von Patrick Weegen(z. B. wegen der schwerhörigkeit aus dem konkrten Fal
    hat dieser Bürger seine Rechte auf Unversehrtheit/Gesundheit verwirkt ?
    Das ist wohl nichtwirklich dein Ernst.


    Geschrieben von Patrick WeegenUnd selbst wenn ich das Radio so laut habe, dass ich das Martinshorn eines Feuerwehrfahrzeuges überhör, dann seh ich es wenigstens, die sind meiner Meinung nach einfach nur schwer zu übersehen.

    Immer so rechtzeitig, das Du dann auch noch rechtzeitig zu stehen kommst ?
    Auch wenn z.B Kleintransporter Dir die Sicht versperren ?

    Geschrieben von Patrick WeegenIn einem solchen fall würde ich persönlich einfach die Ehrenamtlichen Helfer (egal ob Fw, DRK, THW, ...) die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen viel Stärker in Schutz nehmen.

    Der Status EA ist kein Freibrief um Fehler machen zu dürfen..................
    Allerdings frage ich mich schon seit geraumer Zeit,
    wie schlecht die HA Führungsräfte sein müssen, da sie ja deutlich längere LEnrphasen benötigen als EA in gleicher Führungsebene....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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