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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 373361 | ||
Datum | 29.11.2006 15:46 MSG-Nr: [ 373361 ] | 16658 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sascha Joerchel 1. die Verwendung von Sosi eine Amtsanmaßung ist und somit mit bis zu 1.000,-- Euro bestraft wird. Sagt wer? Nur der Vollständigkeit halber: § 132 Amtsanmaßung Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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