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Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaKtw?18 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373369
Datum29.11.2006 16:34      MSG-Nr: [ 373369 ]6448 x gelesen

Nabend,

Geschrieben von Andre Boschch wollte gerne mein Schülerpraktikum bei einem KTW Unternehmen machen jetzt frage ich mich darf ich das ab 17? Sanitäter bin ich ja aber z.B RTW ist ja auch erst ab 18

Fragen kann man mal. Ich persönlich halte nicht viel davon, <18jährige im RD (da gehört der KTW auch zu) einzusetzen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Das müsste im Einzelfall entschieden werden und es gibt sicherlich Wachen, wo das machbar ist.

Frag einfach mal nach. Die beißen in der Regel nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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