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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 373387 | ||
Datum | 29.11.2006 17:00 MSG-Nr: [ 373387 ] | 16566 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Tiedemann Aber jemanden als Arschloch zu bezeichnen ist m.E. nicht Dein Recht. OK. Geschrieben von Michael Tiedemann Ich könnte ja auch schreiben, dass ich Deine Ausführungen nicht gut finde und sagen "Hör damit auf Du Arschloch!". Das könntest Du tun. Ich kann es ja noch deutlicher Schreiben: Diese Bezeichnung war auf den Autor dieses Tipps bezogen, falls dieser als solcher ernst gemeint war (und es gibt solche Leute). Geschrieben von Michael Tiedemann Jemanden übelst beleidigen - Nein! s.o. Es war nicht meine Absicht, hier jemanden zu beleidigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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