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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaSonderrechte - ganz anders betrachtet...47 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373391
Datum29.11.2006 17:04      MSG-Nr: [ 373391 ]16641 x gelesen

Hier nochmal aus juristischer Sicht:

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 38 ( 1 ) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
" Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
( 2 ) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
( 3 ) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits - oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter und langer Ladung zu warnen.

Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollten Sie sich also künftig über Schleicher auf der Autobahn ärgern, so ist das zwar verständlich, zumal Schleichen auf der Linksspur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Aber dem wohl eher scherzhaft gemeinten Rat von Sparfuchs Folge zu leisten würde unter Umständen mit der Begehung der Straftat der Straßenverkehrsgefährdung einhergehen und läge damit weder im eigenen noch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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