alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaSonderrechte - ganz anders betrachtet...47 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW373412
Datum29.11.2006 17:37      MSG-Nr: [ 373412 ]16564 x gelesen

Hi!


Geschrieben von Sascha Joerchel
Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Stimmt. Aber dafür brauche ich kein Blaulicht, das hat das Rechts-Überholen auch schon so in sich. Vor allen Dingen brauche ich aber eine konkreteGefährdung im Sinne eines Beinahe-Unfalls. Dass es an sich gefährlich ist, reicht hierfür nicht.

Mit meinem Amtanmaßungszitat ging es eigentlich nur um die Strafzumessung d.h. um die Geldbuße von 1.000,-EUR. Ich hätte das ganze nämlich auch eher als strafrechtlich relevant im Rahmen von Nötigung, Mißbrauch von Notzeichen und Amtsanmaßung gesehen. Das ist nämlich viel ärgerlicher und vor allen Dingen auch teurer als eine Owi wegen Verstoß gegen die StVO bzw. StVZO.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.521


Sonderrechte - ganz anders betrachtet... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt