News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 373412 | ||
Datum | 29.11.2006 17:37 MSG-Nr: [ 373412 ] | 16564 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sascha Joerchel
Stimmt. Aber dafür brauche ich kein Blaulicht, das hat das Rechts-Überholen auch schon so in sich. Vor allen Dingen brauche ich aber eine konkreteGefährdung im Sinne eines Beinahe-Unfalls. Dass es an sich gefährlich ist, reicht hierfür nicht. Mit meinem Amtanmaßungszitat ging es eigentlich nur um die Strafzumessung d.h. um die Geldbuße von 1.000,-EUR. Ich hätte das ganze nämlich auch eher als strafrechtlich relevant im Rahmen von Nötigung, Mißbrauch von Notzeichen und Amtsanmaßung gesehen. Das ist nämlich viel ärgerlicher und vor allen Dingen auch teurer als eine Owi wegen Verstoß gegen die StVO bzw. StVZO. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|