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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Heik8o R8., Nüdlingen / Bayern | 373433 | ||
Datum | 29.11.2006 18:20 MSG-Nr: [ 373433 ] | 16542 x gelesen | ||
Nochmal zu 1.: In die Amtsanmaßung kommst Du so gut wie unmöglich rein, wenn Du lediglich mit Blauhorn fährst. Wenn dann noch andere Dinge (z.B. Anhaltungen, "Verkehrskontrollen") dazukommen, dann mag das was anderes sein. Zu 2.: Das mit der Speicherung ist zwar richtig, hat aber auch garnix mit dem Verlust einer Betriebserlaubnis zu tun. Ich kann Dir hunderte Änderungen an der "Ursprungskonfiguration" nennen, die nicht zum Verlust der BE führen. Zu 3.: Ein gefährlicher Eingriff (wie im von mir kritisierten Posting) wirds kaum werden. Eine Straßenverkehrsgefährdung kommt eventuell in Frage, dafür muß aber die subjektive Tatseite "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" nachgewiesen werden. Und das wird kaum gelingen. Der 145 ist komplett neben der Spur. Blauhorn zeigt nicht notwendigerweise eine Notlage an, es kann sich auch schlicht um einen hoheitlichen Einsatz handeln der nix mit einer Notlage zu tun hat. | ||||
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