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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 373542 | ||
Datum | 30.11.2006 12:22 MSG-Nr: [ 373542 ] | 13127 x gelesen | ||
Geschrieben vom ---Petitionseinreicher--- Die derzeitige rechtliche Lage zwingt Fahrer von Einsatzfahrzeugen, im Falle einer dringenden Einsatzfahrt, automatisch zum verstoßen gegen die StVO. Dies kann kein Dauerzustand sein! Aber ist man nicht gerade in solchen Fällen von der StVO (außer §1) befreit? Somit wäre das nonsens!? MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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