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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Ktw? | 18 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 373558 | ||
Datum | 30.11.2006 12:37 MSG-Nr: [ 373558 ] | 6528 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Merkle Sollte wohl jeder Vorgesetzte selber entscheiden. Aber wenn der Praktikant im normalen Maße zurechnungsfähig ist und sich am Fahrzeug/hinter einer Absperrung aufhält, sollte das Risiko doch tragbar sein. Das ist das gleiche Problem, wie beim Feuerwehreinsatz von Minderjährigen. Wo genau beginnt der Gefahrenbereich? Ich will ja keinem die Illusion rauben, aber Notfälle im Sinne eines VU sind im RD eher die Ausnahme als die Regel. Das meiste sind häusliche Notfälle, wo es keinen abgesteckte "Gefahrenbereich" gibt. Ich halte nach wie vor nix davon, <18Jährige im RD mitzunehmen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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